FAQ2023-02-03T13:21:29+01:00

FAQ

Ich möchte mich als Juror bewerben, gibt es eine Möglichkeit?2023-03-20T16:48:30+01:00

Dies ist grundsätzlich möglich, wir nehmen jedoch nur in Ausnahmenfällen Änderungen in der Zusammensetzung der Jury vor. Wir freuen uns aber über eine E-Mail mit einer kurzen Biographie und Begründung, warum Sie ein potenzieller Juror für den ToyAward sein könnten.

Erfahre ich, warum mein Produkt nicht gewonnen hat?2023-01-24T14:49:18+01:00

Eine individuelle Begründung im Fall einer Nichtauszeichnung kann leider nicht erfolgen.

Was passiert mit meinem Produkt nach dem Wettbewerb?2023-01-24T14:48:21+01:00

Alle eingesendeten Produkte werden nach der Verleihung des ToyAward bzw. nach Ende der Spielwarenmesse® für einen wohltätigen Zweck zugunsten von Kindern gespendet. Sollte dies nicht erwünscht sein, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme.

Was passiert, wenn mein Produkt beschädigt wird?2023-01-24T14:47:44+01:00

Die Spielwarenmesse eG und von ihr beauftragte Dienstleister übernehmen für von ihnen oder ihren Mitarbeitern verursachten Verlust oder Beschädigung überlassener Produkte, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keine Haftung. Eine Haftung ist auf den Einkaufspreis des Produkts der Höhe nach begrenzt. Für von Dritten, insbesondere Besuchern der Spielwarenmesse® verursachten Verlust oder Beschädigung haftet die Spielwarenmesse eG nicht. Das Produkt wird von der Jury auch auf seine Bedienbarkeit getestet. Für eventuell entstehende Beschädigungen übernimmt die Spielwarenmesse eG keine Haftung.

Was muss ich bei der Einsendung meines Produkts beachten? Gibt es Besonderheiten bei Prototypen?2023-01-24T14:46:42+01:00

Die Anzahl der Einsendungen eines Unternehmens ist auf drei Produkte begrenzt.

Sämtliche Versand- oder Zollkosten gehen zu Lasten des teilnehmenden Unternehmens. Das Produkt muss frei Haus verzollt (DDP = delivered duty paid) geliefert werden. Das Produkt muss komplett zusammengebaut und funktionstüchtig bei der Spielwarenmesse eG eintreffen. Notwendige Zusätze, z. B. Batterien, müssen mitgeschickt werden. Bei Prototypen gelten die gleichen Bedingungen.

Muss das Originalprodukt physisch eingereicht werden oder sind Bilder und Skizzen ausreichend?2023-01-24T14:45:56+01:00

Produktskizzen und nicht funktionsfähige Muster sind zum Wettbewerb nicht zugelassen.

Wir sind noch in der Entwicklung unseres Produktes, bis wann muss das Produkt fertig sein, damit wir es zum Award einreichen können?2023-01-24T14:44:58+01:00

Nur vollständig funktionsfähige Produktmuster (auch Prototypen) mit Markteinführung bis einschließlich 1. September 2023 können eingereicht werden.

Wann werden die Nominierten und Gewinner bekannt gegeben?2023-01-24T14:43:54+01:00

Pro Kategorie werden drei nominierte Produkte am 26. Januar 2023 auf der Hauptpressekonferenz der Spielwarenmesse eG bekannt gegeben.

Die Gewinner werden im Rahmen der PressPreview am 31. Januar 2023 bekannt gegeben.

Was ist der ToyAward und warum soll ich teilnehmen?2023-01-24T14:42:56+01:00

Der ToyAward ist DER Neuheitenpreis der Spielwarenmesse® und wird für innovative Produkte verliehen. Die Teilnahme ist für Aussteller der Spielwarenmesse® komplett kostenlos. Alle Gewinner und Nominierte werden medienwirksam in speziell angefertigten Videoclips, im digitalen Gewinnerflyer und in Pressemitteilungen als auch auf der Webseite toyaward.de präsentiert.

Ab wann kann ich mich für den ToyAward anmelden?2023-01-24T14:42:36+01:00

Ab Mitte Oktober 2022 können sich Aussteller für den ToyAward 2023 über die Webseite www.toyaward.de anmelden.

Sie haben Fragen oder möchten weitere Informationen zum ToyAward?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Nicole Rußler
Spielwarenmesse eG
Tel.: +49 911 99813-41
E-Mail: n.russler@spielwarenmesse.de

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